Versicherungsschutz

Was ist beim Firmenrechtsschutz / Berufsrechtsschutz versichert?

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz (nur für Versicherungsnehmer als Arbeitgeber)
  • Steuer-Rechtsschutz vor deutschen Gerichten
  • Sozial-Rechtsschutz vor deutschen Gerichten sowie bis 1.000 Euro für ein vorgeschaltetes Widerspruchsverfahren
  • Verwaltungs-Rechtsschutz vor deutschen Gerichten
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz (auch beim Vorwurf bestimmter Vorsatzstraftaten rückwirkender Rechtsschutz, wenn das Ermittlungsverfahren eingestellt wird)
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Erweiterte Telefonberatung im Rahmen der versicherten Risiken
  • Mediations-Rechtsschutz, auch für Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer selbstständigen Tätigkeit („Wirtschaftsmediation“). Das gilt auch für
    firmenvertragliche Streitigkeiten, die als solche über die Wirtschaftsmediation hinaus aber weiterhin nicht versichert sind.

zusätzlich im Firmenrechtsschutz / Berufsrechtsschutz versicherbar:

  • Steuer-Rechtsschutz auch außergerichtlich vor deutschen Finanz- und Verwaltungsbehörden
  • Verwaltungs-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Erteilung oder dem Entzug derGewerbezulassung auch außergerichtlich und im gesamten Geltungsbereich
  • Vertrags-Rechtsschutz in Europa für
    • Hilfsgeschäfte (Einrichtung und Erhaltung von Betriebsräumlichkeiten):
      • für nicht berufsspezifische Hilfsgeschäfte auch außergerichtlich
      • für berufsspezifische Hilfsgeschäfte (z. B. Erwerb oder Reparatur von Produktionsmaschinen) ausschließlich gerichtlich, bis 10.000 Euro je Rechtsschutzfall)
    • betriebliche Versicherungsverträge
    • die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen wegen Schlechterfüllung schuldrechtlicher Verträge, die nicht unmittelbar der Ausübung der versicherten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit dienen
    • die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz (Daten-Rechtsschutz)
  • Rechtsschutz für den Versicherungsnehmer als Arbeitgeber bis 500 Euro bei Aufhebungsvereinbarungen, z. B. schon vor Ausspruch einer Kündigung, sofern von beiden Parteien unterschrieben und damit wirksam
  • Rechtsschutz für den Versicherungsnehmer
    • aus dem Bereich des kollektiven Arbeits- oder Dienstrechtes
    • aus dem Bereich des Rechtes der Handelsgesellschaften nach deutschem HGB
    • für die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem sonstigen Wettbewerbsrecht (außer Kartellrecht)
  • Rechtsschutz für den Versicherungsnehmer als Arbeitgeber aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen vor Gerichten bis zu einem Streitwert von 50.000 Euro (liegt der Streitwert höher, werden die Kosten nach dem Verhältnis des versicherten Streitwertes zum Gesamtstreitwert erstattet)
  • Web-Check (Kostenübernahme für die einmalige rechtliche Überprüfung der betrieblichen Homepage durch einen Rechtsanwalt bis 500 Euro; im Anschluss Rechtsschutz für die Dauer von zwei Jahren für die Abwehr von Ansprüchen Dritter, die sich aus einem Verstoß geprüfter Homepage-Inhalte gegen geltendes Recht ergeben sollen. Kostenübernahme hierfür bis insgesamt 5.000 Euro)
  • bei Strafverfolgung im Ausland: Dolmetscherkosten
  • bei Strafverfolgung im Inland: Reisekosten des Rechtsanwalts
  • Erweiterte Telefonberatung ohne Einschränkung auf versicherte Leistungsarten und ohne Risikoausschlüsse

Was ist beim Verkehrsrechtsschutz versichert?

  • Schadenersatz-Rechtsschutz (als Fahrer fremder Fahrzeuge nicht für Ansprüche wegen Beschädigung des benutzten Fahrzeuges)
  • Rechtsschutz  im Vertrags- und Sachenrecht (nur für Motorfahrzeuge zu Lande; nicht als Fahrer fremder Fahrzeuge, Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer; auch für Verträge, die über das Internet abgeschlossen werden; für Betriebe des Kfz-Handels und -Handwerks nicht für Fahrzeuge, die nicht auf den Versicherungsnehmer oder nur mit einem roten Kennzeichen zugelassen sind)
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Verkehrs-Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • erweiterte Telefonberatung
  • Mediations-Rechtsschutz

zusätzlich im Verkehrsrechtsschutz versicherbar:

  • Steuer-Rechtsschutz auch außergerichtlich (nur für private Fahrzeuge)
  • Verkehrs-Sozial-Rechtsschutz bereits für das Widerspruchsverfahren
  • bei Strafverfolgung im Ausland: Dolmetscherkosten
  • bei Strafverfolgung im Inland: Reisekosten des Rechtsanwalts

Was ist beim Privatrechtsschutz versichert?

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz (auch als Arbeitgeber von Hauspersonal) auch bei Aufhebungsvereinbarungen
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (auch für Verträge, die über das Internet abgeschlossen werden)
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich vor deutschen Verwaltungsgerichten
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz (auch beim Vorwurf bestimmter Vorsatzstraftaten rückwirkenderRechtsschutz, wenn das Ermittlungsverfahren eingestellt wird)
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht für das erste Beratungsgespräch
  • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
  • erweiterte Telefonberatung
  • Beratungs-Rechtsschutz im Urheberrecht bei der privaten Nutzung des Internets für das erste Beratungsgespräch je Kalenderjahr
  • Mediations-Rechtsschutz

zusätzlich im Privatrechtsschutz versicherbar:

  • Arbeits-Rechtsschutz: eine Erhöhung des Sublimits bei Aufhebungsvereinbarungen auf 1.000 Euro je Kalenderjahr
  • Steuer-Rechtsschutz auch außergerichtlich
  • Sozial-Rechtsschutz bereits für das Widerspruchsverfahren
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für Kapitalanlagegeschäfte bis zu einem Anlagebetrag von 20.000 Euro
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht erweitert: auch für weitergehende Tätigkeit des Rechtsanwaltes über das erste Beratungsgespräch hinaus bis 1.000 Euro insgesamt
  • Rechtsschutz für Betreuungsverfahren
  • Beratungs-Rechtsschutz im Urheberrecht erweitert: auch über das erste Beratungsgespräch hinaus bis zu 1.000 Euro
  • Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich auch außergerichtlich und im gesamten Geltungsbereich
  • bei Strafverfolgung im Ausland: Dolmetscherkosten
  • bei Strafverfolgung im Inland: Reisekosten des Rechtsanwalts
  • Reise-Dokumentenservice

Was ist beim Immobilienrechtsschutz versichert?

  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz einschließlich Bonitätsselbstauskunft für Sie als Versicherungsnehmer
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten; für alle selbst bewohnten Einheiten inkl. Erschließungs- und Anliegerabgaben
  • erweiterte Telefonberatung
  • Mediations-Rechtsschutz

zusätzlich im Immobilienrechtsschutz versicherbar:

  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die selbst bewohnten Einheiten mit Erschließungs- und Anliegerabgaben auch außergerichtlich
  • Steuer-Rechtsschutz für die selbst bewohnten Einheiten auch außergerichtlich (auch vor ausländischen Finanz- und Verwaltungsbehörden sowie Finanz- und Verwaltungsgerichten)

Je nach Versicherungsgesellschaft variieren die Bedingungen und können von dem hier dargestellten (verkürzten) Bedingungswerk abweichen!

Kontakt

Martens & Prahl Versicherungskontor Gießen GmbH
Kirchstraße 10 A, 35415 Pohlheim
Telefon 06403 60999-0
Telefax 06403 60999-50

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